Mit der Anmeldung zum Deutschen Musikfest wird den nachfolgenden Bedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen zum Deutschen Musikfest zugestimmt.
1. Anmeldevorgang
Die Anmeldung von Orchestern zur Teilnahme am Deutschen Musikfest erfolgt in drei Stufen.
1. Stufe von 23.04.2018 bis 31.12.2018:
Erhebung der Orchesterdaten und Teilnahme- bzw. Übernachtungswünsche. Hier wird bereits festgelegt, an welchen Veranstaltungsformaten (Wettbewerbe, Wertungsspiele etc.) die Orchester teilnehmen möchten.
2. Stufe von 01.08.2018 bis 31.12.2018:
Meldung der Musiktitel für Wertungsspiele und Wettbewerbe.
3. Stufe von 01.01.2019 bis 31.03.2019:
Erhebung der verbindlichen, detaillierten Zahlen der teilnehmenden Orchestermitglieder und die verbindliche Anmeldung für Gruppenunterkünfte und -verpflegung sowie die Bestellung von Merchandisingprodukten.
Registrierung und Anmeldebestätigung:
Die Anmeldung von Orchestern ist nur über die Online-Anmeldung auf der Internetseite www.deutsches-musikfest.de möglich. Bei der ersten Stufe der Anmeldung erfolgt auch die Registrierung für den passwortgeschützten Zugang zu den gespeicherten Anmeldedaten.
Nach Eingang der Anmeldedaten über das Anmeldeformular werden die Daten durch das Organisationsbüro geprüft. Danach erfolgt eine Rückantwortmail mit Bestätigung sowie die Freischaltung für den Login auf der Webseite. Mit dem Login können die aktuellen Anmeldedaten des Teilnehmers eingesehen werden.
2. Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind Orchester, die über Mitgliedsverbände Mitglied der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV; Veranstalterin) sind sowie Nichtmitglieder mit der erforderlichen Qualifikation (siehe hierzu Wertungsspiel- und Wettbewerbsordnungen unter www.deutsches-musikfest.de).
Jedes teilnehmende Orchester erhält je Orchestermitglied eine Teilnehmenden-Card, die jedes Orchestermitglied während des Deutschen Musikfestes bei sich zu tragen hat.
3. Servicepauschale und weitere Beiträge
3.1. Servicepauschale
Für die Teilnahme wird vom Veranstalter eine Servicepauschale je Orchester in folgender Höhe erhoben.
- Servicepauschale pro Orchester
ohne
- Teilnahme an Wettbewerben/Wertungsspielen
- EUR 100,00
Servicepauschale pro Orchester mit Teilnahme an Wettbewerben/Wertungsspielen
- EUR 150,00
Jedes weitere Orchester eines Vereines zahlt 50 % der angegebenen Servicepauschale.
Bläserklassen (Direktteilnahme oder Videoeinreichung)
- keine Servicepauschale
Die Servicepauschale wird zur Deckung veranstaltungsbezogener Kosten erhoben.
Die Bezahlung der Servicepauschale berechtigt die Teilnehmenden, vergünstigte Eintrittskarten zu kostenpflichtigen Konzerten im Rahmen der verfügbaren Kontingente zu erwerben. Hierzu sind bei Einlasskontrollen die Eintrittskarte und die Teilnehmenden-Card vorzuzeigen.
3.2. Beiträge für Gruppenunterkünfte
Die Übernachtung in Gruppenunterkünften erfolgt in Schulräumen und ist optional während des Anmeldevorgangs buchbar.
- Übernachtung mit Frühstück pro Person und Nacht in Gemeinschaftsquartieren
- EUR 15,00
Hinweis: Es gilt der Paketpreis für Übernachtung mit Frühstück; Einzelbuchung ist nicht möglich.
3.3. Beiträge für Gruppenverpflegung sowie für weitere optionale Leistungen
Hierüber wird gesondert im 4. Quartal 2018 informiert und die Teilnahmebedingungen entsprechend für die Anmeldestufe 3 ergänzt. Siehe hierzu „1. Anmeldevorgang“.
4. Fälligkeit von Servicepauschale und Beiträgen
4.1. SEPA-Mandat
Alle anfallenden Servicepauschalen und Beiträge werden den teilnehmenden Orchestern per SEPA-Lastschrift berechnet. Ein entsprechendes Mandat wird der BDMV mit der Anmeldung erteilt.
4.2. Servicepauschale
Die Servicepauschale wird den teilnehmenden Orchestern im Februar 2019 in Rechnung gestellt und entsprechend eingezogen.
4.3. Beiträge für Gruppenunterkünfte sowie weitere Beiträge
Die Übernachtungs- und Verpflegungsbeiträge sowie alle weiteren mengenabhängigen Bestellungen werden den Orchestern auf Basis der verbindlich gemeldeten Teilnehmendenzahlen bzw. der entsprechenden Buchungen im April 2019 in Rechnung gestellt und entsprechend eingezogen.
5. Verbindlichkeit der Anmeldung, Korrekturen und Stornierungsbedingungen
Die abgegebene Anmeldung ist verbindlich.
Orchesterabmeldungen und Änderungen der Angaben sind unverzüglich per Mail an
mittzuteilen.
Bei Orchesterabmeldungen nach dem 1. Februar 2019 werden 50 % der Servicepauschale erhoben. Bei Orchesterabmeldungen nach dem 1. April 2019 wird die volle Servicepauschale fällig.
Bereits berechnete Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für bereits gelieferte Leistungen können nicht storniert bzw. erstattet werden.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am DMF 2019 bzw. auf Planung an gewünschten Auftrittstagen, -orten oder die Auftrittsplanung für die gewünschten Veranstaltungen. Der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldungen regelt bei begrenztem Teilnehmendenkontingent die Aufnahme in das Programm. Die Umsetzung der Programmplanung obliegt ausschließlich den Verantwortlichen der BDMV. Für die Teilnahme und die Durchführung der Veranstaltungen gelten die jeweiligen Ausschreibungen bzw. Veranstaltungsplanungen.
7. Meldung der teilnehmenden Orchestermitglieder
Bei Nutzung der Gruppenunterkünfte ist die Abgabe einer Teilnehmendenliste (Angabe der teilnehmenden Orchestermitglieder mit Name, Geburtsdatum und Geschlecht, etc.) bei der Anreise zwingend erforderlich. Eine Entsprechende Vorlage wird Anfang 2019 unter www.deutsches-musikfest.de zur Verfügung gestellt.
8. Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen
Mit der Anmeldung wird zugestimmt, dass Bild- und Tonaufnahmen von den einzelnen Veranstaltungen, d.h. auch von den teilnehmenden Orchestern, erstellt werden, die über die akkreditierten Medien zur Berichterstattung bzw. Dokumentation des DMF 2019 oder zur Darstellung der BDMV genutzt werden können.
9. Credo des Festes
Das DMF 2019 ist ein Fest der Teilhabe. Als solches wendet es sich an alle musikinteressierten Bevölkerungsgruppen. Die Orchestermitglieder werden gebeten, in diesem Sinn das Fest zu unterstützen und zu einem gemeinsamen Höhepunkt und Erlebnis der Amateur-Blas- und Spielleutemusik zu gestalten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.